
Neubau einer
Wohnhausanlage in
1020 Wien, Wohlmutstraße 20
In den ehemaligen Molkereigründen in 1020 Wien, Obermüllnerstraße -
Wohlmutstraße – Stuwerstraße – Molkereistraße wurde ein 5 – 7 geschoßiger Neubau
einer Wohnhausanlage (Stiege 1 – 5), eines Wohnheimes (Stiege 6),
Geschäftslokale sowie eine 2 – geschoßige Tiefgarage errichtet.
Die Radiatorenheizung der Gebäude wird über einen Sekundäranschluß der Fernwärme
Wien versorgt.
Die Sanitärgruppen und Küchen der Wohnhausanlage und des Wohnheimes wurden über
am Dach situierte Lüftungsgeräte mechanisch entlüftet.
Die Garagen im 1. und 2. Keller Tiefgarage sind mit einer mechanischen
Abluftanlage ausgestattet. Die Abluft wird über Blechkanäle mittels 2
Abluftventilatoren, welche in je einer Technikzentrale im 1. KG und 2. KG der
Garage situiert sind und in die CO – Warnanlage eingebunden ist, entlüftet und
senkrecht über Schächte über Dach geführt.
Die Versorgung mit elektrischer Energie erfolgt aus dem Hochspannungsnetz der
Wr. Stadtwerke/Wienstrom mittels einer im EG der Fachhochschule (Ecke
Obermüllnerstraße/Wohlmutstraße) situierten Trafostation und einer im 1.UG des
Bürogebäudes (Ecke Obermüllnerstraße/Molkereistraße) situierten Trafostation.
Die Versorgung des Wohnheimes erfolgt mittels Niederspannungskabeln von den
beiden Trafostationen aus, in den im 1.KG unter dem Wohnheim situierten Wr.
Strom-Sekundärraum.
Die Versorgung der Wohnhausanlage erfolgt von Hausanschlußkästen bzw.
Schleifenkästen an den jeweiligen Außenwänden im EG der einzelnen Stiegen 1-5
aus, wobei diese mittels eines geschlossenen Niederspannungsringes von den
beiden Trafostationen versorgt werden.
Im 1.KG unter dem Wohnheim befindet sich der Zählerraum bzw.
Allgemeinverteilerraum. In diesem Zählerraum befindet sich ein Meßwandlerschrank
für die notwendigen Zähleinrichtungen des Wohnheimes. Weiters befinden sich in
diesem Raum die notwendigen Meß- und Zähleinrichtungen für den Garagenbereich im
1.UG und 2.UG.
Für die kompletten Bereiche der Stiegenhäuser des Wohnparks bzw. der Gänge, der
Außenanlagen sowie der beiden Garagengeschosse inklusive der Ein- bzw. Ausfahrt
der Betriebs- und Nebenräume, der Technikräume sowie der jeweiligen Mietkeller,
Waschküchen, Kinderwagenabstellräume, Fahrradabstellräume, etc. sind geeignete
Beleuchtungskörper für die lichttechnische Versorgung angeordnet.